Gegen Twitter ist ein Verfahren in Deutschland wegen des Umgangs mit Beschwerden über Beleidigungen eingeleitet worden. Das Bundesamt für Justiz prüft laut Mitteilung, ob es bei dem Online-Dienst ein «systemisches Versagen im Beschwerdemanagement» gebe. Die Behörde kann ein Bußgeld verhängen, wenn das Amtsgericht Bonn die Rechtswidrigkeit der angeprangerten Inhalte feststellt.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) legt Online-Plattformen in Deutschland Pflichten im Umgang mit Beschwerden über potenziell rechtswidrige Inhalte auf. Sie müssen unter anderem schnell prüfen, ob etwas nach dem NetzDG als rechtswidrig einzustufen ist. Ein rechtswidriger Beitrag soll in spätesten sieben Tagen gelöscht werden. Das Bundesamt für Justiz hat die Aufsicht dazu.
Mehrere rechtswidrige Inhalte
Die Behörde teilte mit, ihr seien zahlreiche Inhalte gemeldet worden, die nach ihrer Einschätzung rechtswidrig sind – und ungeachtet von Nutzerbeschwerden nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen gelöscht oder gesperrt worden seien. In dem Bußgeldverfahren gehe es speziell um Beiträge, die in einem Zeitraum von rund vier Monaten auf Twitter veröffentlicht worden seien. «Alle Inhalte enthalten ähnlich gelagerte, nicht gerechtfertigte ehrverletzende Meinungsäußerungen, die sich sämtlich gegen dieselbe Person richten», schrieb das Bundesamt. Nach Einschätzung der Behörde erfüllen sie den Tatbestand der Beleidigung.
Nach der Übernahme von Twitter durch Tech-Milliardär Elon Musk im vergangenen Oktober wurde rund die Hälfte der einst 7000 Mitarbeiter des Kurznachrichtendienstes entlassen. Davon stark betroffen waren Medienberichten zufolge auch die Teams, die sich um den Umgang mit kontroversen Inhalten kümmern. Musk hatte kritisiert, dass Twitter früher zu sehr die Redefreiheit eingeschränkt habe und betonte auch, dass statt Menschen lieber Software die Beiträge prüfen solle. Zugleich hatte er zugesichert, dass sich Twitter in allen Ländern an die entsprechenden Gesetze halten wolle.
Von Twitter gab es zunächst keine Reaktion zu den Ermittlungen. Auf eine Anfrage an die E-Mail-Adresse der Twitter-Presseabteilung kam abermals lediglich ein Kothaufen-Emoji zurück. Musk hatte die Pressestelle aufgelöst.
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