Das Landgericht München I hat drei Mitglieder einer internationalen Bande von Cyber-Betrügern um den sogenannten Wolf von Sofia zu Freiheitsstrafen zwischen knapp zwei und sieben Jahren verurteilt.
Die Männer sollen sich gemeinsam mit anderen Bandenmitgliedern mit Online-Handelsplattformen an Privatanleger in ganz Europa gerichtet und über Callcenter in Bulgarien, Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Georgien Menschen bewusst angeworben haben.
Die Kunden glaubten, sie könnten dort ein Depot eröffnen und anschließend über die Plattform handeln. Die Software stellte echte Handelskurse auf die Plattform ein und täuschte den Kunden sowohl Gewinne als auch teilweise den Totalverlust ihrer Investitionen vor.
Schaden von rund acht Millionen Euro
Tatsächlich gab es die angeblichen Finanzprodukte aber überhaupt nicht. Statt das Geld der Menschen zu investieren, nahm es die Bande laut Anklage an sich und wusch es über ein zuvor installiertes Geldwäschesystem rein. Aus dem gesamten Komplex, der auch unter dem Namen «Wolf of Sofia» bekannt wurde, entstand nach Gerichtsangaben ein Schaden von rund acht Millionen Euro.
Bei den Zeugenaussagen zeigten sich «erschütternde Schicksale», wie die Vorsitzende Richterin sagte. So habe ein Handwerker seine gesamte Altersvorsorge in die real nicht existierende Plattform eingezahlt.
Die Wirtschaftsstrafkammer sprach die drei Angeklagten des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs schuldig. Zwei wurden zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und acht Monaten verurteilt, der Dritte, einer der Rädelsführer der Bande, zu sieben Jahren Haft. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 666.000 Euro an.
Die Angeklagten waren aus den Philippinen und den Niederlanden sowie aus Zypern und Bulgarien ausgeliefert worden und hatten vor Gericht alle umfassende Geständnisse abgelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil bislang nur einer der Angeklagten angekündigt hat, auf Rechtsmittel zu verzichten. Die anderen beiden sowie die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg als Anklagebehörde können innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.
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