Das Bundeskartellamt prüft in einem weiteren Verfahren gegen Facebook, ob ein geplanter Zukauf des Online-Netzwerks auch in seinen Geltungsbereich fällt.
Dabei geht es um die im vergangenen Herbst angekündigte Übernahme des Start-ups Kustomer, wie die Behörde heute mitteilte. Die 2015 gegründete Firma mit Sitz in New York stellt Plattformen für Kundenservice und sogenannte Chatbots bereit, die Kundenanfragen automatisiert beantworten können sollen.
«Sollte sich herausstellen, dass die Fusion bei uns anmeldepflichtig ist, würden wir Facebook dazu auffordern, unverzüglich entsprechende Unterlagen für eine Prüfung einzureichen», sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt laut Mitteilung. Besonders in der Digitalwirtschaft seien viele Märkte bereits heute stark konzentriert. «Deshalb ist eine stringente Kontrolle unverzichtbar», betone Mundt.
Im deutschen Wettbewerbsrecht war 2017 eine sogenannte Transaktionswertschwelle eingeführt worden. Sie erlaubt eine Prüfung von Zusammenschlüssen, bei denen zu einem Kaufpreis von mehr als 400 Millionen Euro Unternehmen oder Vermögensgegenstände erworben werden, die jedoch noch geringe oder keine Umsätze erzielen. Der hohe Kaufpreis sei in solchen Übernahmefällen häufig ein Zeichen für innovative Geschäftsideen mit einem hohen wettbewerblichen Marktpotenzial, heißt es in der Mitteilung des Bundeskartellamts.
Keine Details zu Kustomer-Kauf
Facebook hatte den Kauf von Kustomer im November vergangenen Jahres angekündigt, ohne Details zum Preis oder sonstigen finanziellen Konditionen zu nennen. Nach damalige Informationen des «Wall Street Journal» wurde Kustomer bei dem Deal mit etwas mehr als einer Milliarde Dollar (damals 840 Mio Euro) bewertet.
Ein Facebook-Sprecher verwies darauf, dass das Online-Netzwerk bereits im April mit dem Kartellamt im Zusammenhang mit der Übernahme «in Kontakt» gewesen sei. «Seitdem hat die Europäische Kommission eine Untersuchung des Deals eingeleitet, mit der wir voll kooperieren.» Die Zusammenarbeit von Facebook und Kustomer werde zeigen, dass dieser Deal Unternehmen und Verbrauchern mehr Innovation bringe.
Das Bundeskartellamt hatte in diesem Jahr bereits «Festlegungsverfahren» gegen Facebook, Google, Amazon und Apple eingeleitet. Bei diesen separat voneinander geführten Verfahren geht es um die Frage, ob diesen Firmen eine «marktübergreifende Bedeutung» für den Wettbewerb zukommt. Ist dies der Fall, kann das Amt in einem nächsten Schritt gewisse Geschäftspraktiken untersagen.
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