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Härteres Vorgehen gegen kriminelle Handelsplattformen

Christine Lambrecht (SPD), Bundesjustizministerin. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Wolfgang Kumm/dpa)
Wer mit illegalen Waren Handel betreibt, macht sich strafbar. Aber welchen Anteil trägt daran die Plattform, die die Geschäfte im Netz ermöglicht? Die Justizministerin will sie nicht straffrei davon kommen lassen.

Um den Internet-Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornografie konsequenter bestrafen zu können, will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) einen neuen Straftatbestand einführen.

Nach dem Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, soll das Betreiben einer kriminellen Handelsplattform mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden.

Das Kabinett soll das Vorhaben bereits an diesem Mittwoch auf den Weg bringen. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss dann aber noch der Bundestag zustimmen. Auch das Nachrichtenportal «ThePioneer» hatte darüber berichtet.

Wer eine Handelsplattform betreibt, die die Begehung bestimmter Straftaten ermöglicht, soll künftig mit einer Geldstrafe oder mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen müssen. Falls der Betreiber von den illegalen Machenschaften auf seiner Plattform weiß, drohen sogar bis zu zehn Jahre Haft.

Durch den neuen Straftatbestand soll verhindert werden, dass Plattformbetreiber straffrei davonkommen. Schon jetzt machen sie sich der Beihilfe schuldig, wenn ihre Online-Marktplätze für illegale Taten genutzt werden. Wenn ihnen aber keine Kenntnis von den konkret gehandelten Waren nachgewiesen werden kann, bleiben sie in der Regel unbehelligt.