Städte und Gemeinden sollen einem Gesetzentwurf der EU-Kommission zufolge mehr Daten von Airbnb und anderen Anbietern bekommen, um besser auf Touristenmassen vorbereitet zu sein.
Kurzzeitvermietungen machten ein Viertel aller Touristenunterkünfte aus, sagte eine EU-Beamtin am Montag in Brüssel. Die Vermietungen durch Plattformen wie Airbnb oder Booking.com machten es aber sehr schwierig etwa vorherzusagen, wie viele Touristen anreisten. So gebe es teils Beschwerden lokaler Behörden über zu viel Tourismus, hieß es aus der EU-Kommission.
In einzelnen Fällen waren europäische Städte bereits aktiv geworden. In Amsterdam etwa war im vergangenen Jahr eine Registrierungspflicht für Airbnb in Kraft getreten, um Massentourismus einzudämmen. Airbnb begrüßte in einer Stellungnahme das Vorhaben, entsprechende Regeln EU-weit zu vereinheitlichen.
Aufenthaltsdauer und Anzahl der Gäste
Durch die Neuerungen sollen sich Städte und Gemeinden künftig besser vorbereiten können. Konkret soll das dadurch gelingen, dass mitgeteilt werden soll, wie viele Gäste wie lange bleiben. Mit den neuen Daten sollen so etwa Angebote wie Müllentsorgung, aber auch etwa Öffnungszeiten von Touristeninformationen oder Taktung der Abfallentsorgung besser geregelt werden können.
Zudem müssen Gastgeber ihre Unterkünfte bei den Behörden anmelden, was zur Sicherheit auch für Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen soll. Für Gäste erwartet die EU-Kommission keine Mehrkosten.
Strafen könnten drohen
Nicht nur Online-Riesen wie Airbnb oder Booking.com, sondern auch kleinere Plattformen sollen von den neuen Regeln betroffen sein. Anbieter mit weniger als im Schnitt 2500 Gastgebern pro Monat können unter gelockerte Regeln fallen. Wer sich nicht an die geplanten Vorgaben hält, soll von nationalen Behörden bestraft werden können. Ob das Geldstrafen oder andere Maßnahmen sind, liegt im Ermessen der jeweiligen EU-Staaten. Die neuen Elemente sollen auch zu einem nachhaltigeren Tourismus führen.
Nun müssen die EU-Staaten und das EU-Parlament über die Vorschläge beraten. Erst wenn beide Institutionen zustimmen, kann das Vorhaben zu geltendem Recht in der EU werden. Zudem ist eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen, um Wege zum Datenaustausch aufzubauen.
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