KI Mania

Neues aus der Welt der künstlichen Intelligenz

Verbraucher können Internetanbietern auf den Zahn fühlen

Wer daheim viel schlechteres Internet hat als vom Provider versprochen, kann Zahlungen an diesen reduzieren. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Fabian Sommer/dpa)
Der Download hakt, das Video stockt: Nicht immer ist das Internet so schnell, wie der Provider es versprochen hat. Verbraucher können künftig leichter den Preis mindern - mit dem richtigen Tool.

Verbraucher können ab Montag mit einem überarbeiteten Messtool der Bundesnetzagentur testen, ob ihr Internet daheim schlechter ist als vertraglich zugesichert.

Sollten sie eine Diskrepanz feststellen, können sie ihre Monatszahlung an ihren Internetanbieter kürzen. Dafür sollten sie sich bei ihrem Provider melden. Ihnen steht auch ein Sonderkündigungsrecht zu.

Das neue Minderungsrecht ist Teil des novellierten Telekommunikationsgesetzes, das seit Anfang Dezember gilt. Verbraucher konnten zwar schon vorher bei schlechtem Internet auf Preisminderung pochen, hatten dabei aber eine schwache Position gegenüber dem Anbieter. Nun haben sie deutlich bessere Karten.

Genutzt werden muss die Desktop-App «breitbandmessung.de» von der Bundesnetzagentur, der Computer muss mit einem LAN-Kabel mit dem Festnetz-Internet verbunden sein. Die App gab es schon vorher, ab Montag ist sie aber in einer erweiterten Fassung für das Minderungsrecht kompatibel.

Am Ende steht es schwarz auf weiß

Der Verbraucher muss 30 Tests an drei verschiedenen Kalendertagen durchführen, zwischen den Tagen muss jeweils mindestens ein Tag liegen. Es gibt weitere Vorgaben, die bei Nutzung der Desktop-App automatisch eingehalten werden. Am Ende bekommt der Verbraucher ein Messprotokoll, das bei schlechtem Internet schwarz auf weiß die Defizite dokumentiert.

Internettarife enthalten ein Produktinformationsblatt, in dem der Anbieter die maximale und die minimale Übertragungsgeschwindigkeit sowie die normalerweise zur Verfügung stehende Datenrate angibt. Aus Sicht von Verbraucherschützern versprechen die Firmen in ihrer Werbung mitunter zu viel. Das Minderungsrecht könnte dazu führen, dass Internetprovider realistischere Angaben machen oder mehr Einsatz zeigen, um Anschlüsse zu verbessern, so die Hoffnung der Verbraucherschützer.

Aus der Telekommunikationsbranche kommt Kritik. Der Verband VATM weist zum Beispiel darauf hin, dass die im Netz üblichen Schwankungen nicht automatisch eine schlechtere Nutzungsmöglichkeit für den Verbraucher bedeuten – etwa wenn der nur Mails downloade oder Videos auch bei geringerer Bandbreite ruckelfrei funktionieren.