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Bundesrat billigt Gesetz zu Umgang mit Cookie-Anfragen

Aufforderung zur Zustimmug der Cookie-Nutzung auf einer Website. Ein neues Gesetz soll den Umgang mit Daten-Anfragen vereinfachen und zudem das digitale Erbe sichern. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Bernd Weißbrod/dpa)
Bislang fordert jede angesteuerte Website zur Zustimmung für das Setzen von Cookies auf. Das soll sich mit einem neuen Gesetz künftig ändern.

Der Bundesrat hat einem Gesetz zugestimmt, das den Umgang mit Daten-Anfragen im Internet vereinfachen und das digitale Erbe sichern soll.

Es gehe dabei um den Schutz der Privatsphäre auch in der digitalen Welt, erklärte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Freitag. Kernpunkt des Gesetzes ist die Idee, dass Nutzer auf ihrem Gerät künftig an einer zentralen Stelle über den Zugang zu ihren Informationen entscheiden können. Im Moment taucht beim ersten Besuch jeder Website zunächst ein Banner mit einer Anfrage zur Speicherung sogenannter Cookies auf, der viele Nutzer einfach schnell zustimmen.

Cookies sind kleine Dateien, die eine Website auf Geräten ablegen kann. Dank ihnen kann der Anbieter zum Beispiel erkennen, ob jemand die Seite schon einmal besucht hat. Sie können aber auch dazu verwendet werden, Aktivitäten der Nutzer für Werbezwecke nachzuverfolgen. In Europa muss man die Nutzer um ausdrückliche Erlaubnis bitten, bevor man Cookies platziert. Altmaier betonte, die neue Regelung ermögliche es, ein nutzerfreundlicheres Einwilligungsmanagement zu entwickeln.

Mit dem Gesetz wird auch festgeschrieben, dass das Fernmeldegeheimnis dem Erben nicht entgegensteht. Damit fällt eine Hürde für die Erbschaft zum Beispiel bei Online-Accounts.