Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller hat das Vorhaben bekräftigt, Deutschlands etablierte Mobilfunkanbieter bis zum Jahr 2030 zum flächendeckenden Handynetz-Ausbau zu verpflichten. «Mich hat bisher noch kein Gegenargument überzeugt», sagte Müller der Deutschen Presse-Agentur in Bonn. Mitte Mai hatte die Regulierungsbehörde vorgeschlagen, dass im Jahr 2030 die Handynetze der etablierten Betreiber 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands mit einem Download-Speed von 50 Megabit pro Sekunde versorgen müssen. In den Städten und mancherorts auf dem Land ist diese Messlatte längst überschritten, in anderen Gegenden aber bislang nicht.
Telekom-Chef Tim Höttges hatte so eine Pflicht als unverhältnismäßig und «kaum umsetzbar» abgelehnt, zumal sie am Kundennutzen vorbeigehe. Regulierer Müller ist anderer Ansicht. So eine Ausbauauflage wäre erfüllbar, und sie wäre wichtig für die Menschen in Deutschland etwa im ländlichen Raum. «Wären die 99,5 Prozent erreicht, hätte Deutschland bis an jede Milchkanne eine gute Mobilfunkversorgung.» Im datengetriebenen Digitalzeitalter, in denen die Handynetze technologische Innovationen ermöglichen und etwa die Arbeit in der Landwirtschaft erleichtern können, ist das aus Müllers Sicht nötig.
Die Ausbaupflicht soll 99,5 Prozent und nicht 100 Prozent betragen, weil mancherorts in den Bergen oder in anderen unwegsamen Gebieten auch aus Sicht der Netzagentur kein guter Handyempfang möglich ist. Manchmal findet sich auch partout niemand, der ein Grundstück für einen Mobilfunkmast vermieten will. Zu der 99,5 Prozent-Flächenauflage und zu anderen Vorschriften sollen sich die etablierten Netzbetreiber verpflichten und im Gegenzug bestimmte Nutzungsrechte für Frequenzen verlängert bekommen.
Bis Juli läuft noch eine Konsultationsphase zu dem Vorschlag der Bundesnetzagentur. Danach will sie final entscheiden über den Auflagenkatalog und damit über die Leitplanken für den künftigen Handynetz-Ausbau in Deutschland. Im Vergleich zu den bislang üblichen Haushaltsauflagen – also der Ausbaupflicht gemessen an Haushalten und nicht an der Fläche – wäre die neue Auflage eine Verschärfung.
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