Ein zunächst ausgesprochenes Verbot für Autos der Marke Tesla wegen ihrer vielen Kameras auf bestimmten Grundstücken der Berliner Polizei hat für Aufsehen und Irritationen gesorgt.
Am Mittwoch schickte die Polizei ein internes Rundschreiben des LKA-Bereichs Sicherheit herum, in dem das «Verbot» für die Bereiche des Polizeipräsidiums und des Landeskriminalamtes (LKA) angeordnet wurde. Die Polizei befürchtete ein Sicherheits- und Datenschutzproblem, weil die Fahrzeug-Kameras der Teslas ständig ihre Umgebung filmen. Darüber hatten die Zeitungen «B.Z.» und «Berliner Zeitung» berichtet, die Polizei bestätigte das Schreiben.
Noch nicht wirksam
Am Donnerstag ruderte die Polizei zurück – Pressesprecher Thilo Cablitz erklärte, zwar plane man gerade eine Regelung für alle Grundstücke, bei der es um Autos mit Kameras und Computersystemen gehe. Das Rundschreiben mit der Überschrift «Verbot» sei aber nur «im Vorgriff» verschickt worden und aktuell noch nicht wirksam, sondern diene «lediglich der Sensibilisierung». Derzeit gebe es noch kein generelles Einfahrverbot für bestimmte Fahrzeuge.
Allerdings gelte weiterhin ein grundsätzliches Verbot von Ton- und Bildaufnahmen in allen Sicherheitsbereichen der Polizei. Für die Einhaltung sei jeder selbst verantwortlich, das gelte auch bei Auto-Kameras. Dadurch könnten Polizisten, Polizeifahrzeuge, die Sicherung von Polizeigeländen oder auch anderen Menschen auf dem Gelände aufgezeichnet werden.
Die Videos werden auf Servern am europäischen Tesla-Firmensitz in den Niederlanden «dauerhaft gespeichert», so die Polizei. Wie Filmaufnahmen weiterverarbeitet werden, sei nicht geklärt. Tesla entscheide, ob Daten herausgegeben werden könnten.
Daten auf Servern gespeichert
Laut Rundschreiben fiel der Polizei das Problem im Januar 2022 auf, Grund war ein Bericht im Fernsehsender ZDF. Das Magazin «Frontal» hatte im August 2021 in einem längeren Beitrag dargestellt, was Tesla-Autos alles filmen und speichern – und welche Daten herausgegeben werden können.
Demnach hatte etwa die Berliner Amtsanwaltschaft Filme von Tesla erhalten, die Unfälle zeigten. Aber sie bekam auch Filmaufnahmen einer Autobahnfahrt, bei der es zu keinem Unfall kam, die Filme aber trotzdem auf den Servern gespeichert und abrufbar waren.
Moderne Autos haben mehrere Kameras, um etwa beim Einparken zu helfen. In Teslas zeigen acht Kameras eine 360-Grad-Rundumüberwachung der Umgebung des Wagens. Die Systeme dienen zum einen der Fahrerassistenz und dem halbautonomen Fahren. Sie fungieren aber auch als sogenannte Dashcams, die permanent filmen, um etwa nach Unfällen den Ablauf nachvollziehen zu können.
Diskussion um den «Wächtermodus»
Außerdem bietet Tesla seit 2019 einen «Wächtermodus» an, den die Besitzer bewusst einschalten müssen, damit er aktiv ist. Auch bei einem parkenden Wagen erfassen die Kameras dann ständig die Umgebung und zeichnen die Aktivitäten auf, sobald ein Annäherungsalarm ausgelöst wird. Der Modus soll vor Vandalismus und Diebstahl schützen oder zumindest potenzielle Täter abschrecken.
Datenschützer vertreten die Auffassung, dass der «Wächtermodus» gegen europäisches Recht verstößt. So kam im Oktober 2020 das «Netzwerk Datenschutzexpertise» in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass Fahrzeuge von Tesla «auf europäischen Straßen nicht zugelassen werden» dürften. Die für Tesla zuständige Behörde in den Niederlanden ist bislang nicht gegen den «Wächtermodus» vorgegangen.
Auch andere Bundesländer befassen sich mit dem Problem. Aus Brandenburg hieß es, das Thema sei bekannt. «Die Prüfungen zum zukünftigen, und im Übrigen fahrzeugtypunabhängigen, Umgang mit derlei in Kraftfahrzeugen verbauten Systemen dauern im Polizeipräsidium an.»
Die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) betonte: «Es ist gut, dass ein solch fehlerhaftes Schreiben umgehend korrigiert wird. Die heutigen technischen Möglichkeiten sind sehr weitreichend und machen es notwendig, Sicherheitsmaßnahmen auf Liegenschaften stets zu optimieren.»
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